Kündigung: Patientendaten über WhatsApp – „Mal sehen, was die schon wieder hat…“

Im Bereich der medizinischen Versorgung gilt für angestelltes Personal ebenso wie für Ärzte eine Verschwiegenheitspflicht. Sensible Patientendaten dürfen demnach nicht an Dritte weitergegeben werden. Das LAG Baden-Württemberg hat sich in einem aktuellen Urteil (Az.: 12 Sa 22/16) mit dem Fall einer Arztpraxismitarbeiterin beschäftigt, die Termindaten einer Patientin mit dem Kommentar „Mal sehen, was die schon […]

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