Eigenbedarfskündigung – Widerspruch ausnahmeweise mal erfolgreich

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wenn die Eigenbedarfskündigung

  • nicht durch den Mietvertrag ausgeschlossen ist,
  • keine Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum und anschließender Veräusserung greift und
  • der Vermieter bei der Formulierung der Kündigungsgründe schlau und sorgfältig vorgeht,

hat der Mieter regelmässig schlechte Karten bei der Abwehr der Kündigung. Der gesetzlich vorgesehene Widerspruch geht in der Praxis regelmässig ins Leere. Trotzdem sollten Mieter den Widerspruch sorgfältig begründen, wie der Fall zeigt, über den ich im Video berichte:

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