Ein Zuschauer auf YouTube hat vor kurzem unter einem Video kommentiert, dass er seinen Chef heftig kritisiert und sich dabei wohl im Ton vergriffen habe, und wollte nun wissen, ob ihm deshalb eine Kündigung drohe. Für diese Frage kommt es darauf an, wie genau man sich als Arbeitnehmer geäußert hat. Beleidigungen berechtigen den Arbeitgeber zur Kündigung, unter Umständen sogar ohne vorherige Abmahnung. Was gilt bei heftiger Kritik? Und wie sieht es aus bei negativen Äußerungen in der Öffentlichkeit? Mehr dazu im folgenden aktuellen Artikel und im Video:
Arbeitsrecht
Kita bleibt zu: Können Eltern einfach zu Hause bleiben?
Für eine Kitaschließung gibt es verschiedene Gründe: Streiks, krankheitsbedingter Personalmangel oder, wie zuletzt häufiger geschehen, die Verhängung einer Quarantäne. Doch