Arbeitnehmer: weiter arbeiten nach der Kündigung?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Immer wieder kommt die Frage von Arbeitnehmern, ob sie denn nach einer Kündigung bzw. während des Kündigungsschutzprozesses noch weiter zur Arbeit müssen. Das hängt zunächst einmal davon ab, ob der Arbeitgeber ordentlich – also unter Einhaltung der Kündigungsfrist – oder außerordentlich, also fristlos, gekündigt hat. Außerdem kann es auch sein, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freigestellt hat. Was ist in diesem Zusammenhang zu beachten? Wann besteht eine Pflicht zur Arbeitsleistung und wann nicht mehr? Was gilt während des Kündigungsschutzverfahrens? Darum geht es im folgenden Artikel und im aktuellen Video-Blog:

Arbeitnehmer: weiter arbeiten nach der Kündigung?

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