Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers – in der Regel nur nach Abmahnung wirksam
Das Bundesarbeitsgericht hält Abmahnungen nur in Ausnahmefällen für entbehrlich. Klagen vor dem Arbeistgericht bei fristlosen Kündigungen (und hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigungen) scheitern regelmäsig aufgrund fehlender Abmahnungen. Den Link zum Artikel finden Sie hier.
Schwerbehinderte – Angabe der Beeinträchtigung muss bei Zweitbewerbung erfolgen
Schwerbehinderte müssen bei einer Zweitbewerbung beim gleichen Arbeitgeber ihre Beeinträchtigung jedes Mal neu mitteilen. Ausührungen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 18. September 2014 – 8 AZR 759/13 – , finden Sie im nachfolgenden Video. Meinen aktuellen Artikel zum Thema finden Sie hier veröffentlicht.