Mindestlohn – Durchgriffshaftung auch auf „Private“?

Zahlt der Arbeitgeber nicht den Mindestlohn und geht er später (trotzdem) pleite stellt sich die Frage der Haftung des Auftraggebers. Was ist, wenn es sich dabei z.B. um einen „privaten“ Bauherrn handelt? Diesen Fragen gehe ich im Interview mit meinem Kollegen Volker Dineiger (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht) nach. Sehen Sie hier:

Private E-Mails am Arbeitsplatz – Was darf der Arbeitgeber? Was nicht?

Im Interview mit Marzena Sicking beantwortet Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, ausführliche Fragen zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Dabei geht es unter anderem um das Versenden privater E-Mails über die Firmen-Adresse. Es wird aufgeführt, was der Arbeitgeber machen darf und was er zu unterlassen hat. Hier geht es zum Kompletten Artikel: http://www.heise.de/resale/artikel/Die-E-Mails-der-Mitarbeiter-1727580.html

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