Zustellung von wichtigen Schreiben per Einschreiben sicher?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Häufiger Streitpunkt in der Praxis für mich als Anwalt ist das Thema der Zustellung. Oftmals sind Mandanten der Auffassung, dass eine Zustellung von wichtigen Schreiben, wie z.B. einer Kündigung im Arbeitsrecht oder im Mietrecht, durch ein Einschreiben unproblematisch erfolgen kann. Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Bei einem Einschreiben kann der Absender nämlich maximal beweisen, dass der Empfänger ein Schreiben bzw. einen entsprechenden Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den maßgeblichen Inhalt des jeweiligen Schreibens. Das kann dann im Streitfall vor Gericht problematisch werden. Deswegen empfehle ich in wichtigen Fällen immer eine Zustellung per Boten. Ausführliche Hinweise zu dem Thema im folgenden Video:

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