Zuschläge für Nachtarbeit – Bundesarbeitsgericht zur Höhe

Stand: 1970/01/01 00:00:00

In einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht es einmal mehr um das Thema der Zuschläge bei Nachtarbeit und deren Höhe. Das BAG bestätigt dabei noch einmal, dass Nachtarbeitszuschläge von 25% in der Regel angemessen sind. Darüber hinaus kann aber angesichts der größeren Belastung für Arbeitnehmer auch ein höherer Aufschlag von 30% angemessen sein, wenn dauerhaft nachts gearbeitet wird. Mit meinem Kollegen Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, bespreche ich das entsprechende Urteil des BAG im folgenden Interview:

Zuschläge für Nachtarbeit – Bundesarbeitsgericht zur Höhe

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