Wohnungseigentumsrecht – Wanddurchbruch zur Verbindung von zwei Wohnungen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Wohnungseigentumsrecht

Einem Wohnungseigentümer gehören zwei nebeneinander liegende Wohnungen, die er gerne miteinander verbinden würde. Was hat man bei einem Wanddurchbruch zu beachten? Muss man das Einverständnis der übrigen Wohnungseigentümer einholen? Das ist zunächst einmal maßgeblich davon abhängig, ob es sich bei der abgrenzenden, zu durchbrechenden Wand um eine tragende Wand handelt. Nur in diesem Fall ist in der Regel das Gemeinschaftseigentum betroffen von der baulichen Veränderung. Welche rechtlichen Probleme daraus entstehen können und wie mit diesen umzugehen ist, erklärt mein Kollege Gregor Schliepe, ebenfalls Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im folgenden Video-Blog:

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