Werkverträge zur Umgehung von Arbeitsrecht: dennoch Arbeitsverhältnis?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

In der Praxis ist Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen ein beliebtes Mittel, um die Anwendung von Arbeitsrecht (vor allem Arbeitnehmerschutzrecht) zu vermeiden. Eine weitere Strategie ist die unwirksame Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Fall greift § 10 Abs. 1 AÜG und fingiert ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien. Ein aktuelles Urteil des LAG Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 90/14) drehte sich nun um eine Konstellation, bei der beide Umgehungsstrategien eine Rolle spielten. Zu der entsprechenden Fallkonstellation und der Entscheidung des LAG habe ich ein Interview mit dem Kollegen Volker Dineiger geführt, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht:

Werkverträge zur Umgehung von Arbeitsrecht: dennoch Arbeitsverhältnis?

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