Wer muss auf Arbeitgeberseite eine Kündigung aussprechen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Auf YouTube habe ich eine Serie zum Thema Kündigung für Arbeitgeber gestartet. Im aktuellen Teil geht es um die Frage, wer eigentlich auf Arbeitgeberseite eine Kündigung aussprechen muss bzw. in wessen Namen sie zu erfolgen hat. Das kann insbesondere dann eine problematische Frage sein, wenn es sich beim Arbeitgeber nicht um eine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft (z.B. eine GmbH) handelt. Wie muss der Arbeitgeber dann bezeichnet werden? Wer muss die Kündigung unterschreiben? Darum geht es im folgenden Video-Blog und im Artikel:

Wer muss auf Arbeitgeberseite eine Kündigung aussprechen?

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