Wann kann man Beratungshilfe beantragen?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
© Fotolia
© Fotolia

Immer wieder erreichen mich Nachfragen dazu, wann man eigentlich Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragen kann. Zunächst einmal zum Unterschied zwischen den beiden: Beratungshilfe betrifft die Sozialleistung für außergerichtlichen rechtlichen Rat, während Prozesskostenhilfe erst relevant wird, wenn man vor Gericht gehen will. Einen sog. Beratungshilfeschein beantragt man beim für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Dort muss man seine Einkommensverhältnisse nachweisen und bekommt dann unter den entsprechenden Voraussetzungen den Beratungshilfeschein, den man dann bei dem beratenden Anwalt vorlegt. Genauere Hinweise zu den Voraussetzungen und dem Ablauf in der Praxis gibt es im folgenden aktuellen Video:

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999