Vorratsanfechtung der Wohnungseigentümerversammlung

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Rechtsanwalt + Berlin

Ein weiterer Teil der Video-Serie zum Wohnungseigentumsrecht zusammen mit meinem Kollegen Gregor Schliepe dreht sich um die sog. Vorratsanfechtung. Gemeint ist damit eine Anfechtungklage eines Wohnungseigentümers gegen die gesamte Eigentümerversammlung, also nicht nur einen einzelnen Beschluss sondern alle Beschlüsse. Daran kann der einzelne Eigentümer ein Interesse haben, wenn ihm z.B. noch kein Protokoll der Versammlung vorliegt und er in der knappen Zeit, in der er seine Klage einreichen muss, noch nicht näher filtern kann, wogegen er sich im Einzelnen wenden will. Ist eine solche Vorratsanfechtung zulässig? Dazu der folgende Video-Blog mit Fachanwalt Schliepe:

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