Verschiedene Auftraggeber – Scheinselbstständigkeit trotzdem möglich

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Es ist ein Irrtum, dass bei mehreren Auftraggebern eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen ist. Bei der Beurteilung wird jede Tätigkeit des entsprechenden Mitarbeiters einzeln geprüft. Das gilt auch im Hinblick auf häufig wechselnde Auftraggeber. Eine höhrere Anzahl an Auftraggebern kann zunächst nur den Anschein von Scheinselbstständigkeit verringern. In diesem Zusammenhang gibt es ein wichtiges Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, auf das ich im folgenden Beitrag genauer eingehe. Zudem gibt es Hinweise für Selbstständige und Auftraggeber, wie Scheinselbstständigkeit vermieden werden kann.

Verschiedene Auftraggeber – Scheinselbstständigkeit trotzdem möglich

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