Vermieter dürfen bei unberechtigter Zutrittsverweigerung kündigen

Stand: 1970/01/01 00:00:00

In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter, denen ein Mieter zu Unrecht den Zutritt zur Wohnung verweigert hat, das Recht zur fristlosen bzw. ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses haben (Aktenzeichen: VIII ZR 281/13). Unklar ist noch, wann genau ein entsprechendes Zutrittsrecht des Vermieters besteht. Im entschiedenen Fall ging es um dringenden Maßnahmen zur Instandsetzung. Klar ist aber, dass Vermieter nicht auf die Duldung des Zutritts klagen müssen, bevor sie die Kündigung aussprechen dürfen. Welches Vorgehen Vermietern zu raten ist, die auf dieser Grundlage kündigen wollen, erkläre ich im folgenden aktuellen Beitrag:

Vermieter dürfen bei unberechtigter Zutrittsverweigerung kündigen

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