Die Urlaubszeit ist da und viele Arbeitnehmer werden sich schon vor längerer Zeit mit einem Urlaubsantrag an den Arbeitgeber gewendet oder sich in einen entsprechenden Urlaubskalender eingetragen haben. Vermutlich werden aber nicht alle ihren Wunschurlaub bekommen haben. Der Arbeitnehmer hat zwar die Wünsche der Mitarbeiter zu berücksichtigen, kann sie aber bei hinreichenden betrieblichen Gründen ablehnen. Wann liegen solche Gründe vor, welche Grenzen gibt es hier für Arbeitgeber und was können Arbeitnehmer tun, wenn sie eine Ablehnung für unzulässig halten? Dazu die Antworten im folgenden Artikel und im Video-Blog:
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht in der Freizeit
Muss ich nach Feierabend ans Telefon gehen, wenn mein Chef anruft? Bin ich verpflichtet, auf E-Mails zu antworten, die außerhalb