Überstunden leisten: eine Pflicht für Arbeitnehmer?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Die meisten Arbeitnehmer glauben nach meiner Erfahrung, dass sie dazu verpflichtet sind, Überstunden für ihren Arbeitgeber zu leisten. Das ist zwar in einer Vielzahl der Fälle letztlich nicht falsch, ohne weiteres besteht eine solche Pflicht aber nicht. Sie gilt vielmehr nur dann, wenn es eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung gibt. Das ist in der Praxis zumeist auch der Fall. Gibt es eine solche Regelgung dagegen nicht, kann der Arbeitgeber nur in besonderen Notsituationen Überstunden verlangen. Genaueres im folgenden Artikel und ihm aktuellen Video-Blog:

Überstunden: Pflicht für Arbeitnehmer?

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