Trotz Krankheit zur Arbeit – für Arbeitnehmer riskant

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht + Berlin

Eine Vielzahl von Arbeitnehmern geht trotz Krankheit zur Arbeit. Von entsprechenden Umfragen liest man immer wieder. Oftmals dürfte der Gedanke dahinter stehen, dass man nicht negativ auffallen möchte und dem Arbeitgeber keinen Grund für eine Kündigung geben will. Das ist jedoch riskant. Kündigungen sind für Arbeitgeber oftmals nicht einfach. Wer Kündigungsschutz genießt, kann nur bei Vorliegen eines besonderen Kündigungsgrundes entlassen werden. Einen solchen liefert man dem Arbeitgeber in der Regel aber eher, wenn man sich angeschlagen zur Arbeit schleppt und dann Fehler macht, als wenn man krankheitsbedingt ausfällt. Eine Erklärung im folgenden Artikel und im Video-Blog:

Trotz Krankheit zur Arbeit – für Arbeitnehmer riskant

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