Tod des Mieters – was ist zu beachten?

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wenn ein Mieter stirbt, ergeben sich für die Angehörigen, Mitmieter, Erben aber auch für den Vermieter erhebliche Probleme. Es laufen wichtige Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Entscheidungen müssen rechtzeitig getroffen werden, wenn das gewünschte Ergebnis eintreten soll. Was Mieter, Vermieter, Erben und Angehörige beachten müssen, erörterte ich im nachfolgenden Video und in diesem Artikel.

Tod des Mieters: Mit wem wird das Mietverhältnis weitergeführt? Wer hat ein Eintrittsrecht? Wie können Erben oder der Vermieter selbst das Mietverhältnis beenden?

Beim Tod des Mieters stellt sich die Frage, ob das Mietverhältnis mit dritten Personen fortgesetzt wird. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar, die nachfolgend dargestellt werden:

1. Weitere Mieter sind vorhanden.

2. Ehegatten oder Lebenspartner, die nicht im Mietvertrag stehen.

3. Erben des verstorbenen Mieters

Lesen Sie dazu diesen Artikel.

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