Tipps für Mieter, die Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Wer vom Vermieter eine Kündigung wegen Ruhestörung erhält, sollte nicht in Panik verfallen. Auch wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, muss deswegen die Wohnung nicht sofort verlassen werden. Wenn der Vemrieter eine Räumung durchführen will, muss er nämlich zunächst vor Gericht eine Räumungsklage erheben, die Kündigung wird dann auf ihre Wirksamkeit überprüft. Geht der Vermieter auf eigene Faust vor und verschafft sich Besitz über die Wohnung, begeht er in der Regel einen strafbaren Hausfriedensbruch und Mieter können die Polizei verständigen. Was es in dieser Situation sonst noch für Mieter zu beachten gibt, erkläre ich im folgenden Artikel:

Tipps für Mieter, die eine Kündigung wegen Ruhestörung erhalten haben

Facebook
Twitter
LinkedIn
NEWSLETTER

Bleiben Sie mit unserem Newsletter über Gesetzesänderungen, aktuelle Urteile auf informiert und erhalten Sie hilfreiche Tipps für die Praxis.

Zum Newsletter anmelden.

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Ähnliche Beiträge

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999