Tipps für Mieter, die eine Abmahnung wegen Lärmbelästigung erhalten haben

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung sollten Mieter nicht auf die leichte Schulter nehmen. Am Ende kann man nach einer fristlosen Kündigung die Wohnung verlieren. Handelt es sich um unberechtigte Vorwürfe, sollte der Mieter sich schnell auf die Suche nach Zeugen (z.B. Nachbarn) machen, die bestätigen können, dass man keinen Lärm verursacht. Darüber hinaus ist es oftmals hilfreich, auf eine entsprechende Abmahnung mit einem professionellen Schreiben des Anwalts zu reagieren. Selbst im Falle einer Kündigung brauchen Mieter nicht in Panik zu verfallen. Aus der Wohnung müssen sie dann nicht direkt raus und an Kündigungen des Vermieters wegen Lärms werden hohe formale Anforderungen gestellt. Die genauen Hinweise dazu, wie Mieter sich am besten zur Wehr setzen können, gibt es im folgenden Artikel:

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