Tipps für Mieter bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Lärm durch Baurarbeiten in der Nachbarschaft kann speziell in Großstädten zu einem erheblichen und lang andauernden Störfaktor für Mieter werden. Ist es der Vermieter selbst, der die Baurarbeitne durchführt, ergeben sich im Hinblick auf die Ansprüche in der Regel keine Probleme. Bei Dritten, die in der Nähe bauen, kann es dagegen problematisch werden. Das liegt in erster Linie an der sog. Baulückenrechtsprechung, nach der Mieter mit einer Bebauung rechnen müssen, wenn sie im Innenstadtbereich mit vorhandenen Baulücken wohnen, und demnach bei tatsächlichen Bauarbeiten die Mieter nicht mehr mindern können sollen. Auch wenn ich diese Rechtsprechung für unzutreffend halte, kann und sollte sie doch nicht von Mietern ignoriert werden. Wie diese trotzdem gegen entsprechende Lärmbelästigungen vorgehen können, erkläre ich im nachfolgenden Artikel:

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