Tipps für Arbeitnehmer zur personenbedingten Kündigung

Stand: 1970/01/01 00:00:00

Fr Arbeitgeber kommt eine personenbedingte Kündigung dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen, auf die er tatsächlich keinen Einfluss hat, nicht mehr erbringen kann. Ein solcher Fall kann etwa auftreten in Zusammenhang mti einer Krankheit des Arbeitnehmers (krankheitsbedingte Kündigung), eine dauerhafte Mangelleistung (Lowpeformer) oder aber auch, wenn es sich um einen Berufskraftfahrer handelt, der seine Fahrerlaubnis verliert. Eine wirksame Umsetzung einer solchen Kündigung ist für Arbeitgeber in der Praxis aber sehr schwer, für Arbeitnehemer ergeben sich daher zahlreiche Angriffsmöglichkeiten. Worin genau diese bestehen, erkläre ich im folgenden Beitrag genauer:

Tipps für Arbeitnehmer zur personenbedingten Kündigung

Im Video geht es speziell um die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung:

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

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