Teilzeitanspruch auch für Führungskräfte?

Stand: 1970/01/01 00:00:00
Fachanwalt + Arbeitsrecht

Ich habe jetzt schon mehrfach von Führungskräften bzw. leitenden Angestellten gehört, dass sie meinen, sie hätten keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Das ist schlicht nicht richtig. Auch leitende Angestellte fallen in den Anwendungsbereich des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Deshalb besteht auch für sie grundsätzlich ein Teilzeitanspruch, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (dazu: hier). Der Widerstand auf Arbeitgeberseite dürfte hier allerdings stärken sein als sonst. Was bedeutet das für Führungskräfte, die in Teilzeit gehen wollen? Dazu im folgenden Video-Blog:

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