Tattoos oder Piercings am Arbeitsplatz

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Tattoos, Piercings und sonstiger Körperschmuck werden immer beliebter. Doch in einigen Branchen werden sie von Arbeitgebern gar nicht gerne gesehen. Stellt sich die Frage: welche Vorschriften dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in dieser Hinsicht machen? Unstreitig zulässig ist ein Verbot von Piercings etc. dann, wenn dadurch Arbeitnehmer oder Dritte gefährdet werden. Wenn der Arbeitgeber aus Imagegründen z.B. keine Tattoos dulden will, muss jeweils im Einzelfall abgewogen werden. Dann kommt es darauf an, ob der jeweilige Arbeitnehmer mit Kunden in Kontakt kommt, der Körperschmuck sichtbar ist etc. Wie sind pauschale Verbote von Tattoos in Arbeitsverträgen zu beurteilen? Dazu weitere Hinweise im folgenden Artikel und im Video:

Tattoos oder Piercings am Arbeitsplatz

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