Tarifvertrag über SOKA Bau nicht allgemeinverbindlich

Stand: 1970/01/01 00:00:00
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Das Bundesarbeitsgericht hat unlängst (mit Beschluss vom 21.09.2016, Az. 10 ABR 48/15) entschieden, dass der Tarifvertrag 2014 über die SOKA Bau nicht allgemeinverbindlich sei. Mein Kollege Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat im Interview mit mir erklärt, welche weitreichenden Folgen dieser Beschluss haben könnte. Dadurch dass tarifgebundene Arbeitgeber über Jahre in die Sozialkasse eingezahlt haben, das wohl aber demnach gar nicht mussten, könnten nun erhebliche Rückforderungsansprüche entstehen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt beachten? Genaueres dazu im folgenden Beitrag und im Video:

Tarifvertrag über SOKA Bau nicht allgemeinverbindlich

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