Vorerst keine Wiedereinstellung eines gekündigten Kirchenmusikers

Ein von der katholischen Kirche im Jahre 1998 gekündigter Kirchenmusiker kann auch nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vorerst nicht auf eine Wiedereinstellung hoffen. Mein heutiger Beitrag auf anwalt.de zu dem Thema: Kündigung Kirchenmusiker: keine Wiedereinstellung

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