Eigenbedarf muss sich bei Mischmietverhältnissen nur auf Wohnräume beziehen

Ein Artikel mit Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15). Ausgangslage: Es kommt immer wieder vor, dass sog. Mischmietverhältnisse Vertragsgegenstand sind, bei denen dann eine Mietsache sowohl gewerblich, als auch als Wohnraum genutzt wird. Bei einer schwerpunktmäßigen Wohnraumnutzung kommt man dann auch zu einer Einstufung des Mietverhältnisses als Wohnraummietverhältnis […]

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