Vor einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber Versetzungsmöglichkeit prüfen

Wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Auch bei einer Erkrankung kann der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis wirksam beenden. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage […]

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