Keine Urlaubskürzung wegen Elternzeit bei beendetem Arbeitsverhältnis
§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, gilt nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 – 9 […]