Kündigung wegen (unverschuldetem) Zahlungsverzug

Zum Kündigungsrecht des Vermieters wegen Zahlungsverzug, wenn das Jobcenter unpünktlich zahlt. Es kann vorkommen, dass man selbst finanziell nicht in der Lage ist, die eigene Miete zu zahlen. Das eingeschaltete Jobcenter, welches die Auszahlung von Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwaltet, übernimmt dann in der Regel die Mietzahlung entweder durch direkte Zahlung an den Vermieter oder durch […]

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