Geldentschädigung wegen Kündigung einer Schwangeren

Zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 08. Mai 2015 – 28 Ca 18485/14 – Geldentschädigung wegen Kündigung einer Schwangeren. Ausgangslage Während der Schwangerschaft und im anschließenden Mutterschutz bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung gemäß § 9 Mutterschutzgesetz nur in Ausnahmefällen mit vorher eingeholter behördlicher Zustimmung zulässig. Der Schutz ist […]

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