Vorgetäuschter Eigenbedarf – mieterfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2015

Ausgangslage Wenn der Vermieter im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung den Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kann der Mieter, der deswegen aus der Wohnung auszieht, später gemäß § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen. Ein solcher Schadensersatz kann zum Beispiel die Umzugskosten, Renovierungskosten, Anwaltskosten und Maklerkosten umfassen. Besonders heikel für den täuschenden Vermieter: zieht der Mieter später in eine […]

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