Provisionsvorschuss muss unter Umständen zurückgezahlt werden!
Wer als Arbeitnehmer Vorschüsse auf später entstehende Provisionen erhält muss damit rechnen, dass er diese später zurückzahlen muss, wenn die Geschäfte, den Provisionsanspruch auslösen, später nicht zustandekommen. Ausgangslage: In Arbeitsverträgen, in denen Provisionen vereinbart werden, wird daneben häufig auch eine entsprechende Vorschusszahlung auf die zu erwartende Provision geregelt.