Fristlose Kündigung eines Auszubildenden wegen beleidigender Statusnachrichten auf Facebook

Im nachfolgenden Video beschäftige ich mich mit der fristlosen Kündigung eines Auszubildenden wegen beleidigender Statusnachrichten auf Facebook. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die Wirksamkeit der Kündigung bestätigt. Fazit: Äußerungen über Arbeitgeber auf Facebook sollte man generell unterlassen. Im Video-Blog befasse ich mich mit dem Urteil des Landesarbeitsgericht Hamm vom 10. Oktober 2012 – 3 Sa 644/12.

Kostenlose Ersteinschätzung in den Bereichen Arbeitsrecht und Mietrecht

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Kontakt

Sichern Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung.

Location

Dorfstraße 71,
D-15345 Lichtenow

berlin@recht-bw.de

+49 30 4 000 4 999