Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat

Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl von Beisitzern, die von Arbeitgeber und Betriebsrat bestellt worden sind. Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat oder Personalrat kann ein Schiedsverfahren eingeleitet werden, welches Einigungsstelle genannt wird. Zusätzlich hat die Einigungsstelle einen unparteiischen Vorsitzenden. Die Wahl des Vorsitzenden müssen Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam treffen. […]

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