Wirksamkeit besonderer Befristungsmöglichkeiten für ältere Langzeitarbeitslose

Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. August 2013 – 7 Sa 427/12 -: Ausgangslage Nach § 14 Abs. 3 TzBfG ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar […]

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