Verschiedene Auftraggeber – Scheinselbstständigkeit trotzdem möglich

Es ist ein Irrtum, dass bei mehreren Auftraggebern eine Scheinselbstständigkeit ausgeschlossen ist. Bei der Beurteilung wird jede Tätigkeit des entsprechenden Mitarbeiters einzeln geprüft. Das gilt auch im Hinblick auf häufig wechselnde Auftraggeber. Eine höhrere Anzahl an Auftraggebern kann zunächst nur den Anschein von Scheinselbstständigkeit verringern. In diesem Zusammenhang gibt es ein wichtiges Urteil des Landessozialgerichts […]

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