Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen

Ausgangslage Grundsätzlich kann der Vermieter bei wiederholter unpünktlicher Zahlung nach Abmahnung kündigen. Fall Die Beklagten hatten mehrmals (Januar, März und Oktober) unpünktlich Miete gezahlt. Die Klägerin kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Für die verspätet Zahlung gaben die Beklagten an, dass sie zu dem Zeitpunkt den Verlust des Arbeitsplatzes und den Verlust des Vaters zu beklagen hatten. […]

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