Kündigung wegen Brötchendiebstahl unwirksam.
Zur Unwirksamkeit der Kündigung einer Krankenschwester wegen der Entwendung von acht halben Brötchen eine Entscheidung vom Arbeitsgericht Hamburg, Aktenzeichen 27 Ca 87/15 (Kündigung wegen Brötchendiebstahl unwirksam). Ausgangslage Arbeitnehmer, die eine Kündigung wegen Straftaten gegen den Arbeitgeber, zum Beispiel wegen Diebstahls, erhalten, haben es vor dem Arbeitsgericht regelmäßig nicht leicht. Auch der Diebstahl geringwertiger Sachen kann […]