Interessenabwägung bei krankheitsbedingter Kündigung

Kann der Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine geschuldete Arbeitsleistung gar nicht oder dauerhaft nicht erbringen, kommt unter gewissen Voraussetzungen eine Kündigung für den Arbeitgeber in Betracht. Dafür muss aber insbesondere eine negative Gesundheitsprognose vorliegen und die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen. In diesem Rahmen stellt […]

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