Strafbare Beeinflussung einer Betriebsratswahl durch Zuwendung von Geldmitteln

Ausgangslage Der Arbeitgeber darf eine Betriebsratswahl nicht unzulässig beeinflussen. Ansonsten macht er sich strafbar. Wahlbeeinflussung durch finanzielle Unterstützung von Kandidaten Wenn der Arbeitgeber einzelnen Kandidaten direkte oder indirekte finanziellen Unterstützungen oder sonstige Zuwendungen, Hilfen oder Ähnliches gewährt, macht er sich jedenfalls dann strafbar, wenn dies Einfluss auf die Wahl hat. Ein solcher Einfluss ist zum […]

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