Neuberechnung der Betriebskostenabrechnung bei inhaltlicher Unrichtigkeit

Für eine formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung ist es unerheblich, ob diese rechnerisch korrekt oder in gesetzlich zulässiger Weise ergangen ist, da allein maßgeblich ist, dass der Mieter den vom Vermieter gewählten Rechenweg aus der Abrechnung ersehen und anhand der mitgeteilten Faktoren auf seine Richtigkeit hin überprüfen kann. Gelangt der Mieter dabei zu dem Ergebnis, dass […]

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