Inaugenscheinnahme: Richter müssen häufiger an die Front

LTO berichtet von einem Urteil des Bonner Landgerichts. Der Käufer eines Bettes wollte sein Geld zurück, weil das Bett zum schlafen zu „laut“ war. Die Richterin überzeugte sich kurzerhand vor Ort von den Zuständen, legte sich ins Bett, ruschelte ein bisschen und befand das Bett als „für eine gewöhnliche Verwendung des Schlafens nicht geeignet“. LG […]

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