Feuchtigkeitsschäden im Mietobjekt – Keine Pflicht des Mieters zur Anzeige von ausgeweiteter Schimmelpilzbildung bei Kenntnis des Vermieters

Immer wieder streitig ist die Frage, wann bei einem dem Vermieter zwar bekannten Mangel aber einer späteren Verstärkung bzw. Verschlimmerung des Zustandes eine Mitteilungspflicht besteht. Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen […]

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