Einsicht in die Personalakte – wer ist berechtigt?

In der Personalakte darf der Arbeitgeber eine Reihe von Informationen über den Arbeitnehmer sammeln. Dazu zählen etwa Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Zeugnisse etc. Logischerweise ist der Arbeitgeber auch berechtigt, die gesammelten Unterlagen vollständig einzusehen. Gleiches gilt auch für den Arbeitnehmer, der überprüfen können muss, was der Arbeitgeber an Daten über ihn in der Personalakte angelegt hat. […]

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