Kündigungsschutzklage – Drei-Wochen-Frist – nachträgliche Zulassung

Die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage sollte nicht verpasst werden. Eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage ist weiterhin nur unter sehr eng begrenzten Voraussetzungen zulässig. Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG, Urteil vom 22. März 2012 – 2 AZR 224/11 –, juris). Ausgangslage: Ein […]

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