Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht zur beabsichtigten Teilnahme an geplanter Betriebsversammlung befragen

Ausgangslage Betriebsversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Entsprechend entsteht in der Praxis häufig das Bedürfnis des Arbeitgebers, vorab zu klären, welche Mitarbeiter an einer Betriebsversammlung teilnehmen. Das ist heikel. Unzulässige Behinderung durch Befragung Die arbeitgeberseitige Befragung der Arbeitnehmer zur beabsichtigten Teilnahme an der geplanten Betriebsversammlung stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit gem. § 78 S […]

Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch Androhung finanzieller Nachteile bei Teilnahme an einer Betriebsversammlung

Der Arbeitgeber darf den Betriebsrat nicht in seiner Tätigkeit behindern. Andernfalls hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch. In Extremfällen kann sich der Arbeitgeber sogar strafbar machen. Eine unzulässige Behinderung liegt nicht nur dann vor, wenn der Betriebsrat direkt in seiner Tätigkeit beeinträchtigt wird. Eine unzulässige Behinderung kann auch indirekt durch Äußerungen gegenüber der Belegschaft erfolgen. So […]

Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Das Arbeitszeitgesetz sieht diverse gesetzliche Begrenzungen der täglichen (8-10 Stunden) und der wöchentlichen Arbeitszeit (48 Stunden) vor, die unabhängig von den Regelungen eines Arbeitsvertrages nicht überschritten werden dürfen. Außerdem sind bestimmte Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten einzuhalten. Wurde man die Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ansehen, müsste die eigentliche Arbeitszeit und die Betriebsratstätigkeit […]

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