Verurteilung wegen Beförderungserschleichung auch bei „Ich fahre schwarz“ an der Mütze

Fall: Ein Bahnfahrer war ohne Fahrschein in den ICE gestiegen. An seiner Mütze hatte er einen Zettel mit der sicht- und lesbaren Aufschrift „Ich fahre schwarz“ angebracht. Weder beim Einsteigen noch bei der Sitzplatzsuche stellte er sich einem Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn vor. Erst bei einer routinemäßigen Fahrscheinkontrolle wurde der Zugbegleiter auf den Schwarzfahrer und […]

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