Aufhebungsvertrag: Vorsicht bei Abgeltungsklauseln

Ich warne Arbeitnehmer grundsätzlich davor, ohne vorherige Beratung einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Oftmals gehen damit erhebliche Nachteile einher (z.B. Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit). Einmal abgeschlossen kommt man auch kaum mehr davon los. Wie weitreichend eine Unterschrift in diesen Fällen ist, zeigt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. August 2014 (2 Sa 100/14). […]

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